Bild: Frank Drechsel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB)      Verleih Ifensport in 6992 Hirschegg

zum Verleih von Elektrofahrrädern

1        Vertragsgegenstand

Mit der Unterschrift auf dem RENT-TICKET bestätigen Sie Ihre Angaben und Ihr Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ifensport (Inh. Thomas MARTIN) und dem auf dem Leihbeleg notierten Kunden. Alle auf dem Beleg vermerkten Artikel und Leistungen sind verbindlich.

Der Mietvertrag zwischen Vermieter (= Ifensport) und dem Nutzer wird in deutscher Sprache geschlossen. Der Nutzer muss zu Beginn der Registrierung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen unter 16 Jahren erfolgt die Vermietung nur über einen Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtsperson. Der Nutzer / Mieter hat eine gültige Haftpflichtversicherung.

2        Beginn und Dauer der Miete

Ein Rechtsanspruch des Nutzers auf die Miete eines eBikes besteht nicht.

Der Nutzer kann ein eBike sofort Mieten oder für einen Zeitpunkt in der Zukunft reservieren.

Der Nutzer kann unter Einhaltung der Stornierungsfrist und ohne Angabe von Gründen eine Reservierung stornieren (siehe Pkt.10.1.).

Die Mietdauer ist befristet, Beginn und Ende ergeben sich aus den Mietkonditionen.

Der Nutzer ist verpflichtet, das eBike in mängelfreiem Zustand am vereinbarten Ort und spätestens zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben (siehe Pkt.10.3.).

Setzt der Nutzer den Gebrauch des eBikes nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ohne bestätigte Mietverlängerung seitens des Vermieters fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.

Bei Überziehung der Mietdauer behält sich der Vermieter eine kostenpflichtige Sanktionierung (siehe Pkt. 10) vor.

3        Nutzungsvorschriften

Eine Untervermietung oder Nutzung durch Dritte ist verboten.

Der Nutzer verpflichtet sich, das eBike schonend und fachgerecht zu behandeln.

Der Nutzer verpflichtet sich das eBike ausschließlich mit dem originalen Ladegerät des Antriebherstellers zu laden.

Der Nutzer verpflichtet sich alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Verkehrsregeln und technischen Regeln zu beachten. Dies gilt insbesondere für landesspezifische Straßenverkehrsordnungen.

Informationen zur Handhabung der eBikes sind am Rahmen des eBikes vermerkt.

Der Nutzer darf nur mängelfreie eBikes nutzen.

Das eBike muss immer korrekt und sicher abgesperrt werden.

Die eBikes dürfen nicht benutzt werden:

  • für die Beförderung von Beifahrern
  • von Personen, die unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen (Null-Promillegrenze)
  • bei starkem Wind und / oder Windböen
  • zur freihändigen Fahrt
  • wenn das eBike nicht verkehrssicher ist

Folgendes ist untersagt:

  • Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts des eBikes (Gewicht eBike + Gewicht Fahrer + Gewicht Transportgegenstände <= zulässiges Gesamtgewicht)
  • Anbringen von Anbauteilen am eBike
  • Veränderungen am eBike

Nachdem der Nutzer die Rückgabebestätigung erhalten hat, darf der Nutzer das eBike nicht mehr benutzen.

4        Haftung

Der Nutzer nutzt das eBike für private Fahrten

Bußgelder aus der Begehung von Ordnungswidrigkeiten während der Nutzung des eBikes sind vom Nutzer zu tragen.

Haftung während der Miete

Kosten für Personenschäden des Nutzers trägt der Nutzer selbst bzw. dessen Krankenversicherung

Kosten für Schäden am eBike trägt der Nutzer. Bei Abschluss der Vollkasko-Versicherung (15% vom Leihpreis) sind alle Schäden am eBike, ohne Selbstbehalt, abgedeckt. Ausgenommen sind mutwillige Beschädigungen.

Kosten für Diebstahl des eBikes trägt der Nutzer mit 149,- EUR netto

Kosten für Schäden eBike / Diebstahl des eBikes auf Grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Nutzer trägt der Nutzer in vollem Umfang.

Kosten für Schäden an Dritten trägt der Nutzer in vollem Umfang

5        Mängel / Schäden am eBike

Der Nutzer hat zu Beginn des Mietvorganges den mängelfreien Zustand des eBikes zu überprüfen.

Stellt der Nutzer einen Mangel fest, ist dieser unverzüglich, wahrheitsgemäß und in allen Einzelheiten an den Vermieter zu melden.

6        Verhalten bei Unfall mit Beteiligung Dritter

Unfälle sind unverzüglich an den Vermieter zu melden.

Schadenshergang:

  • Art: Unfall
  • Verletzte: Ja / Nein
  • Unfallort: Genaue Anschrift
  • Anschrift: Unfallbeteiligter
  • Schilderung des Unfallhergangs

Schadensbeschreibung:

  • Schadensbild am Mietgegenstand
  • Schadensbild am Unfallbeteiligten

Sind Personen am Unfall beteiligt ist die Polizei zu verständigen.

Auf Verlangen ist ein detaillierter Unfallbericht vom Nutzer zu erstellen und an den Vermieter zu senden.

Missachtet der Nutzer diese Mitteilungspflicht schuldhaft, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden in vollem Umfang.

7        Verhalten bei Diebstahl

Der Nutzer verpflichtet sich, das eBike ausreichend gegen Diebstahl zu sichern (das integrierte Bügelschloss beim Verlassen des eBikes zu schließen).

Jeder Diebstahl ist polizeilich anzuzeigen und unverzüglich an den Vermieter zu melden.

8        Haftung Vermieter

Für bei Mietstart erkennbare Sachmängel haftet der Vermieter nicht.

Für Schäden an Gegenständen (z.B. Smartphones), die mit dem eBike transportiert werden, haftet der Vermieter nicht. Es sei denn, dass diese auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Vermieters zurückzuführen sind.

Im Übrigen ist die Haftung von Vermieter ausgeschlossen. Ausgenommen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.

9        Preise

Der Vermieter verrechnet die Nutzung von eBikes gegenüber dem Nutzer im Voraus.

10      Sanktionierung / Kostenrückerstattung

10.1 Stornierung einer Miete

Online-Reservierung: Bei einer Stornierung 5 Tage vor der Mietdauer verzichten wir auf 100% der Reservierungssumme ohne Angabe von Gründen. Bei einer Stornierung 4 - 2 Tagen vor der Mietdauer sind es 50%. Bei einer kurzfristigen Stornierung, 1 Tag vor Beginn der Mietdauer wird der gesamte Betrag zur Zahlung fällig. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes erhalten sie den gesamten Betrag zurückerstattet.

10.2 Nicht Antreten einer Miete / Reservierung

Bei Nichtantreten einer Miete hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

10.3 Verspätete Beendigung der Miete

Bei verspäteter Rückgabe des eBikes macht sich der Nutzer zu angemessenem Schadensersatz verpflichtet. Die späteste Rückgabezeit ist um 17:30 Uhr.

Der Vermieter behält sich vor, den Schadensersatz dem Nutzer zu berechnen.

10.4 Unfall / Schaden

Bei einem Unfall oder Schaden verschuldet durch Dritte während einer aktiven Miete hat der Nutzer das Recht auf Rückerstattung der Kosten des gebuchten Tarifes.

 

11 Bikepark

Das Befahren von Bikeparks mit Ifensport Leihrädern ist untersagt.

12      Sonstiges

Es gilt österreichisches Recht.

Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

Gerichtsstand für Kunden mit Wohnsitz außerhalb Österreichs ist Vorarlberg. 

Stand Mai 2021